Modelltext für Movil Mobility Biel/Bienne – vor definitiver Verwendung durch einen Schweizer Rechtsexperten zu prüfen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vermittlerrolle & Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für die Miete von Personenwagen über Movil Mobility (Biel/Bienne). Je nach Fahrzeug ist Movil Mobility selbst Vermieterin oder Vermittlerin eines Partner-Anbieters. Im Angebot und in der Buchungsbestätigung ist jeweils ausgewiesen, wer Vermieterin bzw. Vermieter ist.

Partnerfahrzeuge: Bei Fahrzeugen von Partner-Anbietern handelt Movil Mobility als Vermittlerin. Der Mietvertrag kommt in diesem Fall zwischen der Mieterin / dem Mieter und dem im Angebot genannten Vermieter zustande. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die im Angebot angegebenen Bedingungen des Vermieters (z. B. höheres Mindestalter, höhere Kaution, anderer Selbstbehalt). Massgebend ist jeweils die strengere Bedingung.

Die Buchungsanfrage über die Website ist ein unverbindliches Angebot der Kundin / des Kunden. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Vermieterin bzw. den Vermieter (bzw. bei einer Expressbuchung mit der Bestätigung nach erfolgter Zahlung) zustande.

2. Voraussetzungen für die Miete

  • Die Mieterin / der Mieter und jede berechtigte Fahrerin / jeder berechtigte Fahrer muss bei Fahrzeugübernahme das Mindestalter der Fahrzeugkategorie erreicht haben (Kompakt: 18 Jahre; Mittelklasse/Familie: 23 Jahre; Premium/Business: 25 Jahre) und seit der für die Kategorie geforderten Dauer einen gültigen Führerausweis besitzen (Kompakt: 1 Jahr; Mittelklasse/Familie: 3 Jahre; Premium/Business: 5 Jahre).
  • Vorzulegen sind der Original-Führerausweis sowie ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte, ggf. Ausländerausweis).
  • Ausländische Führerausweise werden anerkannt, sofern sie nach schweizerischem Recht gültig sind. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen nach Ablauf von 12 Monaten seit Wohnsitznahme einen schweizerischen Führerausweis. Ausweise, die nicht in lateinischer Schrift oder nicht in einer Landessprache bzw. Englisch ausgestellt sind, müssen von einem internationalen Führerausweis oder einer offiziellen Übersetzung begleitet sein.
  • Die Vermieterin / der Vermieter kann eine Reservation ohne Angabe von Gründen ablehnen oder bei der Fahrzeugübergabe stornieren, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich allfälliger Gebühren der Zahlungsanbieter zurückerstattet.
  • Zur Prüfung werden Kopien der vorgelegten Dokumente erstellt und gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet und aufbewahrt.
  • Falsche Angaben: Wer bei der Online-Prüfung oder in einer Selbstdeklaration falsche Angaben macht (z. B. entzogener oder eingeschränkter Führerausweis, veraltete Adresse, unechte Dokumente), haftet vollumfänglich für alle Schäden und Kosten, einschliesslich eines allfälligen Regresses der Versicherung.
  • Keine Übergabe ohne Original: Ohne Vorlage des Original-Führerausweises wird kein Fahrzeug übergeben; die Kosten einer daraus folgenden Stornierung trägt die Mieterin / der Mieter.
  • Express-Buchung («Sofort buchen»): nur für eingeloggte, verifizierte Kundinnen und Kunden (Originale mindestens einmal vor Ort geprüft oder per Banküberweisung mit übereinstimmendem Namen bestätigt), für Mieten von höchstens 10 Tagen, mit Selbstdeklaration und Zahlung des ganzen Mietpreises online. Die Originaldokumente sind bei der Abholung auf Verlangen weiterhin vorzuweisen.

3. Kaution

  • Die Kaution wird grundsätzlich als Reservation (Pre-Authorisation) auf einer Kreditkarte hinterlegt, die auf den Namen der Mieterin / des Mieters lautet. Debit- und Prepaid-Karten werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Bei Premium- und Business-Fahrzeugen ist eine Kreditkarte erforderlich.
  • Die Höhe der Kaution sowie die maximale Mietdauer richten sich nach Fahrzeugkategorie, Zahlungsart und Ergebnis der Mieterprüfung. Richtwerte: Kompakt ab CHF 200.–, Mittelklasse/Familie ab CHF 300.–, Premium/Business ab CHF 2'500.–. Die genaue Kaution wird im Angebot bzw. vor der Bestätigung angezeigt.
  • Ohne Kreditkarte (TWINT, Debitkarte, bar) ist eine Kaution bei Kompakt, Mittelklasse und Familie nach erfolgreicher Mieterprüfung (z. B. Bonitätsprüfung oder Betreibungsregisterauszug) möglich. Die Vermieterin / der Vermieter kann eine erhöhte Kaution, Vorauszahlung oder einen aktuellen Betreibungsregisterauszug verlangen.
  • Die Kaution wird nach Fahrzeugrückgabe und Prüfung des Fahrzeugs innert folgender Fristen freigegeben bzw. zurückerstattet: Mietdauer bis 3 Tage: 4 Tage; 4–7 Tage: 7 Tage; ab 8 Tagen: 14 Tage. Abhängig vom Ergebnis der Mieterprüfung kann die Frist bis zu 14 Tage betragen. Offene Forderungen (Schäden, Treibstoff, Reinigung, Mehrkilometer, Bussen, Gebühren) werden mit der Kaution verrechnet. Gebühren der Zahlungsanbieter werden nicht zurückerstattet.

4. Mietpreis & Zahlung

Der Mietpreis richtet sich nach dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Inklusivkilometer, Preis für Mehrkilometer und allfällige Extras sind im Angebot ausgewiesen. Bei einer Expressbuchung wird der Mietpreis online bezahlt; Anfragen sind kostenlos und werden erst nach der Bestätigung bezahlt.

Online-Zahlung nach Bestätigung: Nach der Bestätigung einer Anfrage erhält die Mieterin / der Mieter einen Zahlungslink und bezahlt online (TWINT / Karte) entweder eine Anzahlung von CHF 50.– (höchstens der Mietpreis) oder den ganzen Mietpreis. Der Restbetrag der Miete ist bei der Abholung fällig. Die Kaution wird nie online bezahlt, sondern bei der Abholung hinterlegt (Kartenreservation am Terminal, TWINT oder bar).

5. Stornierung

Die Stornierungsbedingungen (Fristen und allfällige Gebühren) sind im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung der Vermieterin / des Vermieters aufgeführt. Eine Stornierung ist über den Link in der Buchungsbestätigung oder per Kontaktformular möglich.

Online bezahlte Beträge: Bei Stornierung bis 48 Stunden vor der vereinbarten Abholung wird der online bezahlte Betrag vollständig erstattet. Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Abholung oder bei Nichterscheinen (No-Show) werden CHF 50.– einbehalten; ein darüber hinaus online bezahlter Betrag wird erstattet. / Annulation jusqu'à 48 h avant le retrait : remboursement intégral du montant payé en ligne. Moins de 48 h avant le retrait ou non-présentation : CHF 50.– sont retenus, le reste est remboursé.

6. Selbstbehalt & Sorgfaltspflichten

  • Der Selbstbehalt pro Schadenfall und die Versicherungsdeckung sind im Angebot bzw. im Mietvertrag der Vermieterin / des Vermieters ausgewiesen. Standard: CHF 1'200.– für alle Fahrzeuge.
  • Junglenker: Ist die Fahrerin / der Fahrer jünger als 25 Jahre, erhöht sich der Selbstbehalt pro Schadenfall um CHF 1'000.–; besitzt sie / er den Führerausweis seit weniger als 2 Jahren (inkl. Führerausweis auf Probe), um CHF 500.–.
  • Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Schäden und Unfälle sind unverzüglich zu melden. Im Fahrzeug gilt Rauchverbot.
  • Fahrten ins Ausland sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

7. Nachbelastung

Die Mieterin / der Mieter ermächtigt die Vermieterin bzw. den Vermieter ausdrücklich, die bei Vertragsabschluss hinterlegte Kreditkarte auch nach Rückgabe des Fahrzeugs mit folgenden Beträgen zu belasten: Selbstbehalt bei Schäden gemäss Übergabeprotokoll, Treibstoff, Mehrkilometer, Reinigung, Bussen und Verwaltungsgebühren, Verspätungsgebühren sowie verlorene Schlüssel. Die Belastung erfolgt erst nach schriftlicher Mitteilung mit Belegen (Fotos, Protokoll, Kostenvoranschlag oder Rechnung) und frühestens 5 Tage danach. Übersteigt der Betrag die Kaution, wird die Differenz in Rechnung gestellt oder der Karte belastet.

8. Angaben, Bussen & Verwaltungsgebühr

Die Mieterin / der Mieter bestätigt, dass alle Angaben (Name, Adresse, Telefon, Dokumente) wahrheitsgemäss sind, und meldet Änderungen bis zum Ende allfälliger Verfahren. Bei falschen Angaben kann die Vermieterin bzw. der Vermieter den Vertrag sofort auflösen und das Fahrzeug zurücknehmen. Bussen und Verfahrenskosten aus der Mietdauer trägt die Mieterin / der Mieter; pro Busse wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 40.– erhoben. Die Personalien der Mieterin / des Mieters dürfen den zuständigen Behörden bekannt gegeben werden.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Biel/Bienne (Kanton Bern, Schweiz), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.